Stellplätze, Parkplätze, Wildcamping – wo ist es erlaubt, im Dachzelt zu übernachten und wo nicht?
Nicht nur in Österreich lockt so mancher Bergsee damit, einfach am Ufer stehen zu bleiben und dort auch zu schlafen. In Deutschland verführen landwirtschaftliche Wege zwischen Weinbergen oder auch ein Parkplatz in den Dünen geradezu dazu, mit einem Dachzelt auf dem Autodach einfach stehen zu bleiben. Aber darf man das? Und wie sieht es mit Wohnmobilstellplätzen aus? Sind hier Dachzeltreisende willkommen?
Dieser Überblick liefert euch die wichtigsten Infos, wo eine Übernachtung im Dachzelt möglich ist – und wo sie verboten ist.
Camping Ratgeber:
Mit dem Dachzelt auf Parkplätzen übernachten
Da du mit deinem Dachzelt immer auch mit einem Auto unterwegs bist, ist eines der ersten Regelwerke, die es in Deutschland zu beachten gilt, die StVO. Denn egal wo und wie du mit Dachzelt unterwegs bist: Du nimmst immer am Straßenverkehr teil. Auch, wenn du dein Fahrzeug abgestellt und das Dachzelt aufgeklappt hast. Denn dann gehörst du zum ruhenden Verkehr, zu dem alle geparkten, haltenden und nicht fahrbereiten Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr gezählt werden.
Was das Übernachten angeht, ist es laut StVO erlaubt, sich im Auto, Camper oder Dachzelt auszuruhen, um die Reise anschließend fortzusetzen. Wer also eine Nacht lang im Dachzelt schläft, um wieder fit für die Weiterfahrt zu werden, darf auf einem Parkplatz übernachten.
Parkst du noch oder campst du schon?
Was allerdings nicht erlaubt ist, ist das Campen oder Wohnen auf einem öffentlichen Parkplatz. Sobald du also Tisch und Stuhl vor dein Auto stellst, den Grill anschmeißt oder die Hängematte aufhängst, campst du. Auch mehrere Nächte auf einem Parkplatz zu übernachten dient nicht mehr allein dazu, die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Und das ist nicht erlaubt.
Achtung: Hast du ein Klappdachzelt auf dem Auto, musst du natürlich darauf achten, dass du mit ausgeklapptem Dachzelt weder den fließenden Verkehr behinderst, noch relevante Straßenmarkierungen überschreitest. Auf naturnahen Parkplätzen, wie zum Beispiel auf geschotterten Wanderparkplätzen, ist das aber meist kein Problem.
Schlafplatz mit Meerblick: Übernachten auf dem Strand
Natürlich sind Naturschutzgebiete jeglicher Art tabu. Auch Vogel- oder Landschaftsschutzgebiete sollten nicht befahren und auch nicht für eine Übernachtung genutzt werden. Weiterhin gilt: Wildcampen, also das Campen außerhalb ausgewiesener Campingflächen, ist in Deutschland nicht erlaubt.
Doch für das Übernachten direkt auf dem Strand gibt es eine weitere Hürde: Nur die allerwenigsten Strände dürfen mit einem Fahrzeug befahren werden. In Deutschland gibt es einen Strandabschnitt in St. Peter-Ording, an dem das erlaubt ist. In Neuseeland kann der 90-Mile Beach mit dem eigenen 4×4-Wagen befahren werden. Auch in Dänemark und in den Niederlanden gibt es Autostrände. Doch viel länger wird die Liste der Strände, an denen du mit deinem Auto parken darfst, kaum.
Wer Lust hat, direkt auf dem Sand zu fahren und dort stehen zu bleiben, sollte sich vorher genau informieren. Dann aber bietet ein Autostrand besonders für Kitsurfer und Wellenhungrige ein einmaliges Erlebnis.
Wald und Weiden: Übernachten auf Forst- und Landwirtschaftswegen
Wie immer gilt auch hier: Wo für Tiere und Landschaft geschützte Bereiche ausgewiesen sind, haben wir als Camper nichts zu suchen. Aber auch auf privatem Grund, wie zum Beispiel auf landwirtschaftlichen Weiden oder Gärten, solltest du dich in Deutschland ohne vorherige Absprache mit dem Besitzer nicht hinstellen. Egal, wie groß und weitläufig das Gebiet ist, in dem du stehen möchtest.
Für Wälder gilt zudem: Sie unterliegen dem Landesforstgesetz und dürfen so oder so nicht einfach befahren werden. Auch das Abstellen oder Parken von Fahrzeugen jeglicher Art ist in Wäldern außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen nicht erlaubt.
Wer trotzdem im Wald parkt, riskiert ein saftiges Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Diese Regeln dienen dem Schutz des Waldes und sollen verhindern, dass durch unerlaubtes Befahren der Wälder Schäden an Fauna und Flora verursacht werden und im schlimmsten Fall Waldbrände ausgelöst werden.
Zwischenstopp auf dem Wohnmobilstellplatz: Dachzelte willkommen?
Auf öffentlichen Wohnmobilstellplätzen sind in der Regel wirklich nur Wohnmobile zugelassen. Selbst Wohnwagen dürfen hier meistens nicht parken. Hinzu kommt, dass auf vielen Wohnmobilstellplätzen nur autarke Camper gestattet sind, sprich: Campermobile, die über eine Toilette, Frisch- und Abwassertanks verfügen. Wenn du dein Dachzelt also nicht gerade auf einem autarken Camper montiert hast, fallen diese Stellplätze für dich bereits weg.
Anders sieht es auf privaten Stellplätzen aus. Hier stellt der Betreiber seine eigenen Regeln auf und kann neben dem klassischen Wohnmobil weitere Camper und Fahrzeuge zulassen. Ob du mit einem Dachzelt auf einem privaten Stellplatz stehen darfst, erfährst du zum Beispiel auf der Website des Stellplatzes oder du rufst einfach an. Ausschlaggebend wird häufig sein, ob Sanitäranlagen wie Waschraum und WC vorhanden sind.
Oft lohnt es sich vorab nachzuschauen, ob du an deinem Zielort einen privaten Stellplatz nutzen kannst. Einige sind wunderschön an alten Bauernhöfen, am Waldrand oder an duftenden Obstwiesen gelegen. Selbst Stellplätze auf Flugplätzen gibt es.
Ist ein Dachzelt ein Zelt? Auf Zeltwiesen schlafen
Machen wir es kurz und knapp: Ein Dachzelt ist in aller Regel auf einem Fahrzeug montiert. Zeltwiesen sind allerdings nicht für Fahrzeuge gedacht. Dementsprechend darfst du mit deinem Dachzelt nicht auf einer Zeltwiese schlafen. Auch wenn es ein Zelt ist.
Übernachten im Dachzelt: Länder, in denen Wildcampen erlaubt ist
Wildcampen oder frei Stehen – der Traum vieler Naturliebhaber und Camper! Doch in vielen Ländern, auch in Deutschland, ist das nicht erlaubt. Und so solltest du am besten den Weg in den Norden Europas einschlagen, wenn du Wildcampen möchtest. Denn in Finnland, Norwegen und Schweden ist das Wildcampen vielerorts erlaubt. Auch in Estland, Lettland, Litauen und in Schottland darf noch wild gecampt werden.
Allerdings gelten auch in diesen Ländern Verhaltensregeln für das Wildcampen. Aufgepasst! Das häufig zitierte Jedermannsrecht in Skandinavien gilt nur für Wanderer und Radfahrer. Für Camper, Vans oder Ähnliches gelten andere Regeln. Trotzdem genießt du auch mit Dachzelt und Auto in den nordischen Ländern große Freiheiten in Sachen Wildcampen – solange du dich auf (Wald-) Straßen und Parkplätze beschränkst, die Natur nicht schädigst oder Grundstücksbesitzer störst.
Regeln für Wildcamper
Was allerdings definitiv nicht erlaubt ist, ist das Campen auf landwirtschaftlichen Flächen.Auch länger als eine oder zwei Nächte zu bleiben, ist nicht einfach so drin. Zudem muss immer ein gebührender Abstand zu Wohnhäusern eingehalten werden, es darf kein Müll zurückgelassen und nichts kaputt gemacht werden. Lärm zu machen oder die Tierwelt zu stören, solltest du ebenfalls unbedingt unterlassen. Rücksichtnahme ist besonders bei so viel erlaubter Freiheit das oberste Gebot!
In allen Ländern, in denen das Wildcampen generell gestattet ist, gilt außerdem: Auch hier sind Naturschutzgebiete tabu. Über andere wichtige Verhaltensregeln, die in Schottland zum Beispiel im Scottish Outdoor Access Code stehen, solltest du dich immer vorher informieren. Häufig gibt es auch zeitlich begrenzte Einschränkungen, die eingehalten werden müssen.
Fazit: Die Regeln rund ums Wildcampen sind sehr unterschiedlich und oft auch unübersichtlich. Immer, wenn du außerhalb von offiziellen Campingplätzen in deinem Dachzelt übernachten willst, solltest du dich also genau über geltende Regeln informieren.