Camping Ratgeber:
Anhänger ziehen: Regeln für Führerscheine der Klasse B
Bislang gilt: Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Anhänger gezogen werden, die ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Aber es muss immer das ganze Gespann betrachtet werden. Und das sorgt immer wieder für Unsicherheiten und Verwirrungen.
Für ein Gespann Pkw + Anhänger, die von Inhabern eines Führerscheins der Klasse B gezogen werden, gilt:
- Fahrzeuge, die selbst eine zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg auf die Waage bringen, dürfen mit einem Anhänger gefahren werden, der maximal 750 kg wiegt.
- Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3500 kg nicht überschreiten. Das ist häufig bei gebremsten Anhängern der Fall.
Allerdings gilt zusätzlich: Das Auto muss immer schwerer als der Anhänger sein. Und: Jedes Fahrzeug bringt eine zulässige Anhängelast mit sich. Diese variiert je nach Motorleistung und Bauart. Der Anhänger darf dabei nie schwerer als die zulässige Anhängelast sein.
Anhänger ziehen: Gewichtsgrenzen für Gespanne
Wer schwerere Anhänger ziehen möchte oder mit seinem Gespann über 3500 kg kommt, der musste bislang einen B96-Führerschein, auch Anhängerführerschein genannt, machen. Doch das könnte sich mit der geplanten Richtlinienänderung der EU noch 2023 ändern.
Führerschein Klasse B: Neue Richtlinien für das Ziehen von Anhängern
Der Entwurf sieht eine deutliche Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts beim Ziehen von Anhängern von Inhabern des Führerscheins der Klasse B vor. Demnach soll künftig eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 4250 kg erlaubt sein. Allerdings sollen diese erweiterten Möglichkeiten beim Ziehen von Anhängern nicht für alle Fahrzeuge gelten! Nur Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen von Biodiesel, über Pflanzenöl bis hin zu Strom, betrieben werden, sollen unter diese Regelung fallen. Und auch nur dann, wenn der Fahrzeugführer seinen Klasse B Führerschein bereits seit 2 Jahren besitzt.
Seit März 2023 liegt ein Entwurf der EU vor, wie die geltenden Führerscheinrichtlinien geändert werden sollen. Noch im Dezember 2023 soll über die Vorschläge und Anträge im Verkehrsausschuss beraten und abgestimmt werden. Im weiteren Verlauf müssten die Änderungen dann in nationales Recht überführt werden. Erst dann werden die Änderungen in Deutschland wirksam.
Neben den Vorschlägen, die die Führerscheine der Klasse B und das Ziehen von Anhängern betrifft, werden aktuell auch Fahrtauglichkeits-Checks ab 70 Jahren, eine neue Probezeitregelung und Möglichkeiten der Digitalisierung der Führerscheine diskutiert. Wie der ADAC berichtet, sind auch die Anerkennung des B17 Führerscheins im Ausland und eine Änderung des Mindestalters für Lkw- und Bus-Führerscheine Themen der Kommission.